Fahrschule Gratl
"Vorgezogene Führerscheinausbildung"


  • Seit 1. März 1999 gilt die vorgezogene Lenkausbildung
  • Ab dem 16. Geburtstag Ausbildungsbeginn möglich
  • Antrag an BH-Reutte stellen [ein Elternteil geht mit Führerscheinen der Begleiter und Zulassungsschein des Fahrzeuges zu Hr. Fusinato (Führerscheinstelle, BH-Reutte 2.Stock); bekommt Antrag auf Bewilligung von Ausbildungsfahrten]
  • Theorieausbildung in der Fahrschule und 12 Fahrlektionen
  • mit ausgefülltem Antrag, Ausbildungsbestätigung von Theorie und Praxis, Prüfbericht des Ausbildungsfahrzeuges zu Hr. Fusinato L-17 Ausbildungsfahrtsbewilligung beantragen
  • zwei Begleiter möglich: brauchen mind. 7 Jahre B-Führerschein, die letzten 3 Jahre keine schweren Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften und Begleiter darf innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 2 Bewerber begleiten;
  • Kennzeichnung des Ausbildungsfahrzeuges durch L-17 Übungsschild (bekommst du bei uns), Führung von Fahrtenbuch verpflichtend, Begleiter muß Führerschein und Bewilligungsbescheid mitführen, du nimmst einen Lichtbildausweis mit, Alkoholverbot für Begleiter und dich, Höchstgeschwindigkeit Freilandstraße 80 km/h, Autobahn 100 km/h; keine Fahrten ins Ausland, keine Mitfahrer, kein Anhänger
  • nach 1000 + 2000 km Überprüfungsfahrt in der Fahrschule; Eigenes Fahrzeug: einer deiner Begleiter sitzt neben dir (beide Begleiter müssen anwesend sein), Fahrtenbuch mitnehmen, im Anschluß führt Fahrlehrer individuelles Gespräch mit dir und Begleiter (insges. 3 Lektionen Fahren + Gespräch) (besprochene Themen: nach 1000 km Geschwindigkeit und Blicktechnik; nach 2000 km: Partnerkunde und Gefahrenlehre)
  • nach 3000 km Schulungsfahrt (3 Lektionen), wobei 25minütiger Prüfungsablauf zu simulieren ist; individuelles Gespräch mit Thema "Beeinträchtigung beim Lenken von Kfz"
  • Bestätigung von uns an BH-Reutte
  • ab 17. Lebensjahr mit oben erwähnter abgeschlossener Ausbildung, Antritt zur theoretischen und zur praktischen Fahrprüfung möglich!
  • Prüfung geschafft! Jetzt kannst Du mit 17 Jahren"alleine" fahren, jedoch bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nur mit Autokennzeichnung "L17" und Geschwindigkeitsbeschränkung Freilandstraße 80 km/h - Autobahn 100 km/h und nur in Österreich!
  • Probeführerschein beginnt mit 18 Jahren für 2 Jahre von neuem!

Viel Spaß bei uns in der Fahrschule
wünscht dir das Team der Fahrschule 88- GRATL!

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