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Fahrschule
Gratl
"Vorgezogene Führerscheinausbildung"
- Seit 1. März 1999 gilt
die vorgezogene Lenkausbildung
- Ab dem 16. Geburtstag
Ausbildungsbeginn möglich
- Antrag an BH-Reutte stellen
[ein Elternteil geht mit Führerscheinen der Begleiter und Zulassungsschein
des Fahrzeuges zu Hr. Fusinato (Führerscheinstelle, BH-Reutte 2.Stock);
bekommt Antrag auf Bewilligung von Ausbildungsfahrten]
- Theorieausbildung
in der Fahrschule und 12 Fahrlektionen
- mit ausgefülltem Antrag,
Ausbildungsbestätigung von Theorie und Praxis, Prüfbericht
des Ausbildungsfahrzeuges zu Hr. Fusinato L-17 Ausbildungsfahrtsbewilligung
beantragen
- zwei Begleiter möglich:
brauchen mind. 7 Jahre B-Führerschein, die letzten 3 Jahre keine
schweren Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften und Begleiter
darf innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 2 Bewerber begleiten;
- Kennzeichnung des Ausbildungsfahrzeuges
durch L-17 Übungsschild (bekommst du bei uns), Führung
von Fahrtenbuch verpflichtend, Begleiter muß Führerschein
und Bewilligungsbescheid mitführen, du nimmst einen Lichtbildausweis
mit, Alkoholverbot für Begleiter und dich, Höchstgeschwindigkeit
Freilandstraße 80 km/h, Autobahn 100 km/h; keine Fahrten ins Ausland,
keine Mitfahrer, kein Anhänger
- nach 1000 + 2000 km Überprüfungsfahrt
in der Fahrschule; Eigenes Fahrzeug: einer deiner Begleiter sitzt
neben dir (beide Begleiter müssen anwesend sein), Fahrtenbuch mitnehmen,
im Anschluß führt Fahrlehrer individuelles Gespräch
mit dir und Begleiter (insges. 3 Lektionen Fahren + Gespräch) (besprochene
Themen: nach 1000 km Geschwindigkeit und Blicktechnik; nach 2000 km:
Partnerkunde und Gefahrenlehre)
- nach 3000 km Schulungsfahrt
(3 Lektionen), wobei 25minütiger Prüfungsablauf zu
simulieren ist; individuelles Gespräch mit Thema "Beeinträchtigung
beim Lenken von Kfz"
- Bestätigung von uns
an BH-Reutte
- ab 17. Lebensjahr mit
oben erwähnter abgeschlossener Ausbildung, Antritt zur theoretischen
und zur praktischen Fahrprüfung möglich!
- Prüfung geschafft!
Jetzt kannst Du mit 17 Jahren"alleine" fahren, jedoch
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nur mit Autokennzeichnung "L17"
und Geschwindigkeitsbeschränkung Freilandstraße 80 km/h -
Autobahn 100 km/h und nur in Österreich!
- Probeführerschein
beginnt mit 18 Jahren für 2 Jahre von neuem!
Viel Spaß
bei uns in der Fahrschule
wünscht dir das Team der Fahrschule 88- GRATL!
...ein
E-Mail an die Fahrschule Gratl schicken...
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